WILLKOMMEN BEIM LFC
Liebe Faschingsfreundinnen,
leider müssen wir die Weiberfaschings-Veranstaltung am 16. Februar 2023 absagen.
Ein Mitglied aus unseren Reihen wurde völlig unerwartet aus dem Leben gerissen.
Unter diesen Umständen ist es uns nicht möglich, einen heiteren und unbeschwerten Fasching mit Euch zu feiern. Unser tiefes Mitgefühl und aufrichtige Anteilnahme gehört der Familie.
Sicher habt Ihr Euch schon lange auf den Abend gefreut. Deshalb möchten wir den Weiberfasching am Donnerstag, den 16. November 2023 nachholen.
Die bereits gekauften Karten behalten Ihre Gültigkeit.
Wer seine Karten zurückgeben möchte, antwortet bitte auf diese E-Mail, mit Angabe der entsprechenden Kartenanzahl. Die Kartenrücknahme mit Auszahlung wird am 27.02.2023, ab 19:00 Uhr im Gasthof Lossen stattfinden.
Mit traurigen Grüßen
Euer Elferrat des LFC
>Bildergalerie vom Kinderfasching
>Bildergalerie vom 11.02.2023
Wir haben den Pokal geholt
Wir bedanken uns bei den Organisatoren in Weixdorf für diese wieder einmal tolle Olympiade.
Es nahmen 6 Faschings-/Karnevalsvereine teil.
Der LFC gewann und durfte den Pokal mit nach Hause nehmen.
Leider konnten wir 2021 wieder nicht LIVE für Euch da sein.
Wir haben ein Video (17min) von den Funkentänzen gedreht.
Gern schicken wir Euch den Videolink und freuen uns über eine kleine Spende.
UNSERE FUNKENUMKLEIDE ERHIELT NEUE GARDEROBENMÖBEL
Wir bedanken uns für die schnelle Fertigung beim Zimmerermeister Glen Heinitz und für die finanzielle Unterstützung beim Landkreis Meißen und dem Freistaat Sachsen.
UNSERE FUNKENGARDE ERHIELT NEUE KOSTÜME!
Wir bedanken uns für die finanzielle Unterstützung beim Landkreis Meißen und dem Freistaat Sachsen.
UNSERE NEUE LICHTANLAGE
Auf Grund der ausgerufenen Corona-Maßnahmen, konnten wir leider unserem Publikum die neue Lichtanlage nicht präsentieren. Dieses werden wir auf jeden Fall nachholen, sobald es wieder möglich sein wird Veranstaltungen durchzuführen.
DIE FÖRDERUNG MACHTE ES MÖGLICH
Für die Lichtanlage inkl. Software bekamen wie eine Förderung durch eine Maßnahme aus Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalt, sowie aus Mitteln des vom Landkreis Meißen beschlossenen Haushalts.
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